Die nachfolgenden Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Reisenden und der Khublai Reisen LLC (nachfolgend “Khublai Reisen”) zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und füllen diese aus.

1. Abschluss des Reisevertrages, Pflichten des Anmelders

1.1 Mit der Anmeldung – ob schriftlich, per E-Mail, fernmündlich oder über das Buchungsformular auf unserer Website – bietet der Reisende Khublai Reisen den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Reiseausschreibung sowie alle ergänzenden Informationen, die dem Reisenden im Zeitpunkt der Buchung vorliegen.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Reisebestätigung) durch Khublai Reisen beim Reisenden zustande. Die Bestätigung erfolgt in Textform.

1.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von Khublai Reisen vor, an das Khublai Reisen für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die ausdrückliche Annahme erklärt.

1.4 Der Anmelder steht für sämtliche Vertragspflichten der von ihm mitangemeldeten Mitreisenden ein, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.

2. Bezahlung

2.1 Mit Vertragsschluss und Erhalt der Buchungsbestätigung wird die in der Bestätigung ausgewiesene Anzahlung zur Zahlung fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet.

2.2 Der Restbetrag des Reisepreises ist – ohne weitere Aufforderung – spätestens 35 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig.

2.3 Erfolgt die Buchung weniger als 35 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis mit Vertragsschluss sofort fällig.

2.4 Leistet der Reisende die Anzahlung oder den Restbetrag nicht fristgerecht, ist Khublai Reisen nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten und dem Reisenden Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu berechnen.

2.5 Zahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto. Eine Bezahlung über Kreditkartensysteme ist ausgeschlossen.

2.6 Sofern die Verzögerung des Zahlungseingangs vom Reisenden zu vertreten ist und dadurch zusätzliche Kosten für eine beschleunigte Übermittlung der Reiseunterlagen entstehen, trägt diese der Reisende.

3.Mindestteilnehmerzahl

3.1 Khublai Reisen ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die in der Reiseausschreibung jeweils angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Rücktritt wird dem Reisenden spätestens 21 Tage vor Reisebeginn erklärt.

3.2 Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

3.3 Alternativ kann Khublai Reisen anbieten, die Reise gegen Zahlung eines Kleingruppenzuschlages durchzuführen. Eine Verpflichtung des Reisenden zur Annahme eines solchen Angebots besteht nicht.

3.4 Individualreisen und Privattouren unterliegen keiner Mindestteilnehmerzahl und sind von dieser Regelung ausgenommen.

4.Leistungs- und Preisänderungen vor Reisebeginn

4.1 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Khublai Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zulässig, soweit sie unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Khublai Reisen wird den Reisenden über solche Änderungen klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren.

4.2 Khublai Reisen behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der nachstehend genannten Kosten anzupassen, sofern zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als vier Monaten liegt:

a) Kosten für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Treibstoff- oder anderer Energieträgerkosten;

b) Steuern und sonstige Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, etwa Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren;

c) für die betreffende Reise geltende Wechselkurse.

 

4.3 Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn Khublai Reisen den Reisenden unverzüglich nach Kenntnis vom Erhöhungsgrund, spätestens jedoch 21 Tage vor Reisebeginn, klar und verständlich in Textform unterrichtet und dabei die Berechnungsgrundlage offenlegt. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist ausgeschlossen.

4.4 Übersteigt die Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann der Reisende innerhalb einer von Khublai Reisen zu setzenden, angemessenen Frist die Preisanpassung ablehnen und kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, sofern angeboten, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Ersatzreise verlangen.

4.5 Ermäßigungen der vorgenannten Kosten gibt Khublai Reisen entsprechend an den Reisenden weiter.

5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Khublai Reisen. Aus Beweisgründen wird empfohlen, den Rücktritt in Textform (Brief oder E-Mail) zu erklären.

5.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert Khublai Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Khublai Reisen – sofern der Rücktritt nicht von Khublai Reisen zu vertreten ist und kein unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand vorliegt – eine angemessene Entschädigung verlangen.

5.3 Die Entschädigung wird unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen sowie üblicher anderweitiger Verwendungsmöglichkeiten der Reiseleistungen wie folgt pauschaliert:

Rücktrittszeitpunkt (vor Reisebeginn) Entschädigung in % des Reisepreises
bis 60. Tag 15 %
59. – 35. Tag 30 %
34. – 15. Tag 55 %
14. – 6. Tag 75 %
ab 5. Tag sowie bei Nichtantritt 95 %

Mindestens jedoch wird je Person eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 30,– EUR berechnet.

5.4 Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Khublai Reisen kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

5.5 Khublai Reisen behält sich vor, eine im Einzelfall höhere konkrete Entschädigung statt der vorstehenden Pauschalen zu fordern; sie ist diesfalls verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen zu beziffern und zu belegen.

5.6 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass anstelle seiner Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Khublai Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Für die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten haften der ursprüngliche Reisende und der Dritte als Gesamtschuldner; eine angemessene Bearbeitungsgebühr kann zusätzlich erhoben werden.

5.7 Umbuchungswünsche des Reisenden bezüglich Reisetermin, Reiseziel, Unterbringung oder Beförderungsart können – sofern überhaupt durchführbar – bis 35 Tage vor Reisebeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 40,– EUR je Person berücksichtigt werden. Spätere Änderungswünsche können nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 5.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung erfüllt werden.

6. Rücktritt und Kündigung wegen außergewöhnlicher Umstände

6.1 Khublai Reisen kann vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung in voller Höhe erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.2 Der Reisende kann vor Reisebeginn unentgeltlich vom Reisevertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

6.3 Tritt während der Reise ein außergewöhnlicher Umstand ein, der die Fortführung erheblich erschwert oder unmöglich macht, wird Khublai Reisen die zumutbaren Maßnahmen ergreifen, insbesondere – sofern die Beförderung vertraglich geschuldet ist – die Rückbeförderung organisieren. Etwaige Mehrkosten infolge unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände trägt Khublai Reisen für höchstens drei Übernachtungen je Reisenden; darüber hinausgehende Mehrkosten gehen, soweit gesetzlich zulässig, zu Lasten des Reisenden.

7. Reisedokumente, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

7.1 Khublai Reisen unterrichtet den Reisenden über die allgemeinen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften des Bestimmungslandes (Mongolei sowie ggf. weiterer Reiseziele) sowie über etwaige Fristen zur Erlangung von Visa vor Vertragsschluss und über deren Veränderungen vor Reiseantritt.

7.2 Der Reisende ist für die Beschaffung und das Mitführen sämtlicher behördlich notwendiger Reisedokumente, für etwaige erforderliche Impfungen sowie für die Einhaltung von Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Khublai Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa, sofern Khublai Reisen mit der Besorgung nicht ausdrücklich beauftragt wurde.

7.3 Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Reisenden. Dies gilt nicht, soweit die Nachteile auf einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch Khublai Reisen beruhen.

7.4 Der Reisende ist verpflichtet, Khublai Reisen über Besonderheiten in seiner Person, insbesondere chronische Erkrankungen, Schwangerschaft, Allergien, Medikamentenbedarf oder körperliche Einschränkungen, zu informieren, soweit diese für die Durchführung der Reise relevant sind.

8. Mitwirkungspflichten des Reisenden, Mängelanzeige, Gewährleistung

8.1 Wird eine Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Khublai Reisen kann die Abhilfe verweigern, wenn diese unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

8.2 Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung anzuzeigen, um Khublai Reisen Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar oder vertraglich nicht geschuldet, sind Mängel direkt bei der Geschäftsstelle von Khublai Reisen anzuzeigen. Die Erreichbarkeit wird in den Reiseunterlagen mitgeteilt.

8.3 Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige, kann er weder eine Minderung des Reisepreises noch Schadensersatz verlangen, soweit eine Abhilfe möglich gewesen wäre und die Anzeige nicht erkennbar aussichtslos war.

8.4 Der Reisende kann den Reisevertrag wegen eines erheblichen Mangels ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Khublai Reisen innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe leistet. Der Fristsetzung bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, von Khublai Reisen verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

8.5 Ansprüche des Reisenden wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren in zwei Jahren ab dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

9. Besondere Bestimmungen für Motorrad- und Jeep-Selbstfahrertouren

9.1 Bei Buchung einer Motorrad- oder Jeep-Selbstfahrertour versichert der Teilnehmer, Inhaber einer für das jeweilige Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis zu sein, die im Reiseland anerkannt wird (ggf. internationaler Führerschein).

9.2 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Touren mit eigenem Motorrad muss dieses für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und in einem fahrsicheren Zustand sein. Es gelten die Straßenverkehrsvorschriften des jeweiligen Reiselandes sowie die dortigen gesetzlichen Bestimmungen über Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung. Khublai Reisen schließt keine zusätzlichen Versicherungen für das Fahrzeug des Teilnehmers ab.

9.3 Der Teilnehmer verpflichtet sich, während Motorradtouren ausschließlich mit ordnungsgemäßer Motorrad-Schutzkleidung (Helm, Schutzjacke und -hose, Handschuhe, festes Schuhwerk bzw. Stiefel) zu fahren. Empfehlungen zur Schutzausrüstung werden mit den Teilnehmerunterlagen ausgegeben und sind auf Anfrage vorab erhältlich.

9.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Tour-Guides oder der Reiseleitung Folge zu leisten, soweit diese der ordnungsgemäßen Durchführung der Reise oder der Sicherheit der Reisegruppe dienen.

10. Ausschluss von der Reise

10.1 Verstößt ein Teilnehmer trotz vorheriger Abmahnung in erheblichem Maße gegen seine Pflichten, gefährdet er den Reiseablauf, andere Teilnehmer oder sich selbst, oder verhält er sich derart vertragswidrig, dass eine Fortsetzung der Reise mit ihm für Khublai Reisen oder die übrigen Teilnehmer unzumutbar wird, kann Khublai Reisen den Vertrag fristlos kündigen.

10.2 Im Falle einer berechtigten fristlosen Kündigung behält Khublai Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Khublai Reisen muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen tatsächlich erlangt werden.

10.3 Etwaige Mehrkosten der Rückreise trägt der ausgeschlossene Teilnehmer selbst.

11. Vertretungsmacht der Reiseleitung

Reiseleiter, Guides, Fahrer und sonstige örtliche Erfüllungsgehilfen von Khublai Reisen sind nicht bevollmächtigt, für oder gegen Khublai Reisen rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben, Mängelanzeigen mit verbindlicher Wirkung entgegenzunehmen oder Vertragsänderungen zu vereinbaren. Sie sind ferner nicht berechtigt, Teilnehmern Fahrzeuge oder Ausrüstungsgegenstände, die im Eigentum oder Besitz von Khublai Reisen stehen, dauerhaft oder zur freien Verfügung zu überlassen.

12. Haftung

12.1 Die vertragliche Haftung von Khublai Reisen für Schäden, die nicht in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen und nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

12.2 Khublai Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen sowie Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. zusätzliche Ausflüge, Sportveranstaltungen, Konzert- oder Theaterbesuche, Ausstellungen, sonstige Beförderungsleistungen Dritter), und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Eine etwaige Haftung von Khublai Reisen aus Verletzung von Aufklärungs-, Organisations- oder Auswahlpflichten bleibt davon unberührt.

12.3 Der Reisende ist sich bewusst, dass Reisen in der Mongolei und in benachbarten Regionen aufgrund besonderer geographischer, klimatischer und infrastruktureller Bedingungen mit erhöhten Risiken verbunden sein können. Khublai Reisen übernimmt keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand von Verkehrswegen, Pisten oder Streckenabschnitten zurückzuführen sind, sofern Khublai Reisen dies weder vorsätzlich noch grob fahrlässig zu vertreten hat.

12.4 Soweit gesetzlich zulässig, sind Schadensersatzansprüche des Reisenden gegen Khublai Reisen aufgrund internationaler Übereinkommen oder darauf beruhender nationaler Vorschriften beschränkt oder ausgeschlossen, in dem Maße, in dem entsprechende Beschränkungen für den unmittelbaren Leistungsträger (z. B. Luftfrachtführer) gelten.

13. Versicherungen

13.1 Im Reisepreis sind keine Versicherungsleistungen enthalten. Insbesondere bestehen keine Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisegepäck-, Auslandskranken- oder Unfallversicherungen.

13.2 Khublai Reisen empfiehlt nachdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung mit Rücktransportoption. Auf Wunsch erteilen wir hierzu unverbindlich Auskunft.

13.3 Jeder Teilnehmer ist für ausreichenden Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

14. Datenschutz

Personenbezogene Daten, die der Reisende Khublai Reisen zur Verfügung stellt, werden zur Durchführung des Reisevertrages verarbeitet und genutzt. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf unserer Website.

15. Schlussbestimmungen, anwendbares Recht, Gerichtsstand

15.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und Khublai Reisen findet das Recht der Mongolei Anwendung, soweit nicht zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Wohnsitzstaates des Reisenden eine andere Rechtswahl erfordern.

15.2 Gerichtsstand für Klagen des Reisenden gegen Khublai Reisen ist Ulaanbaatar, Mongolei. Für Klagen von Khublai Reisen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird Ulaanbaatar als Gerichtsstand vereinbart.

15.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Reisebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Klausel durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

16. Veranstalter

Khublai Reisen LLC

Seoul Straße 7 

15170 Ulan Bator

Mongolei

Stand: 1.Mai 2026